Mittwoch, 24. September 2008

Und wenn sie nicht gekündigt sind..

Ein ehemaliger Mitarbeiter hat uns nun ein anwaltliches Schreiben zukommen lassen, in dem er bezüglich seines Arbeitszeugnisses einige Forderungen stellt. Darunter (berechtigterweise) eine Rückdatierung des Zeugnisses - dieses hatte ich tatsächlich fälschlicherweise für das damals aktuelle Datum (etwa vier Monate nach Austritt) ausgestellt.
Dann aber einige textliche Änderungen darunter:
Der nächsten Absatz sollte wie folgt lauten:
[...] Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt


Ah ja?

Es wird danach um Änderung gebeten sowie eine entsprechende Frist gesetzt, nach welcher die Anwältin ihrem Mandanten anraten will, "seinen Anspruch auf Zeugnisberichtigung vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen". Und:

Ich weise darauf hin, daß ein Zeugnis dem beruflichen Fortkommen nicht hinderlich sein darf und vollständig sein muß

Was jetzt? Nicht hinderlich sein oder vollständig? In diesem konreten Fall (es waren trümmerübersäte Baustellen und nicht weiter pflegbarer Code hinterlassen worden) ist nicht beides zeitgleich möglich.

Leichte RAGE hierüber. Das neue Schreiben ist nun aber raus.

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